•  Kündigung    -     Vorbesichtigung - Wertermittlung                 

  • Erfolgt die Kündigung des Pächters für den Pachtvertrag pünktlich bis zum 30.08. eines Jahres, so endet die Kündigungsfrist zum 30.11. des lfd.  Jahres.
    (Eine bereits zugestellte Kündigung (Willenserklärung)
    ist nicht mehr zurückzunehmen.)
  • Der Pächter bekommt eine Kündigungsbestätigung vom Verpächter. (Stadtverband)
  • Es wird zeitnahe ein Termin zur Vorbesichtigung der Parzelle vereinbart. (entsprechende Vorlaufzeiten sind bei den Terminen zur Wertermittlung unvermeidbar.
  • Das Protokoll der Vorbesichtigung wird dem Pächter zeitnahe vom Vorsitzenden des Vereins übergeben. (Eventuell auch per Email oder WhatsApp, je nach vorheriger Vereinbarung der Vereine)
  • Es wird spätestens 4 Wochen nach der Vorbesichtigung ein zeitnaher Termin für die Wertermittlung vereinbart. (Wertermittlungen finden in der Zeit von 01.03 bis  max 30.10.2024 statt. (Ausnahme bei Todesfällen))
  • Das Protokoll der Wertermittlung wird dem ausscheidenden Pächter (Dauer meistens innerhalb 14 Tage) durch den Verein zugestellt.
  • Der Pächter kann innerhalb 14 Tagen nach Erhalt einen Einspruch einlegen. (Nach Ablauf der Einspruchsfrist ohne Einwand oder Verzicht darauf, ist der Garten zur Verpachtung frei.)
  • Der Verein stellt dem Pächter ggf.  nach einem geprüften Einspruch, eine Wertfestsetzung des Entschädigungsbetrages zu.
  • Der Pächter kann nach ergebnislosem Einspruch eine Beschwerde beim Stadtverband Wesel der Kleingärtner einreichen, dieser wird die Wertermittlung nochmals überprüfen, erst danach ist der Klageweg offen.
  • Die Ablösesumme für vorhandene Anpflanzungen und Aufbauten steht nun fest, der Vorstand des Vereins kann tätig werden. Interessenten können den Garten besichtigen.
  • Die Gartenparzelle wird weiterverpachtet. (Dauer: ca. 1-2 Monate nach der Wertermittlung)
  • Ist der Garten nach 2 Monaten noch nicht verpachtet, kann der ausscheidende Pächter einen Nachpächter beim Vorstand vorschlagen. Der Vorstand entscheidet jedoch, wer den Garten pachten kann.
  • Der Garten verändert sich schon innerhalb einer Saison und ist manchmal kaum wiederzuerkennen. Die Wertermittlung ist daher nur ein Jahr gültig, danach muss eine neue Wertermittlung beauftragt werden, sollte der Garten noch nicht verpachtet sein.